Abschrift vom Original

                         Schulordnung für die Schule zu Lüssow

                                                                                                                                 ( um 1837)

 

 

 

1.)        Kein Schüler unserer Schule darf ohne Erlaubniß seiner Aeltern und Vorgesetzten aus der Schule bleiben.

2.)        Jeder Schüler muß zur bestimmten Zeit in der Schule erscheinen.

3.)        Keiner darf ungewaschen und ungekämmt, unordentlich angekleidet, oder  mit bedecktem Kopf in die Schule
           kommen.

4.)        Wer herein kommt muß den Lehrer und seine Mitschüler höflich grüßen.

5.)        Jeder muß sich sogleich beim Hereinkommen, ohne Geräusche  zu machen und ohne zu zögern, auf den ihn
           angewiesene Platz setzen.

6.)        Keiner darf ohne Erlaubniß des Lehrers heraus gehen.

7.)        Jeder muß seinen eigenen Bücher, Schreibmaterialien u.s.w. haben, muß sie reinlich halten, und ordentlich
           aufbewahren.

8.)        Solange der Lehrer spricht, darf kein Schüler sprechen.

9.)        Der Schüler muß sorgfältig auf den Lehrer achten.

10.)      Der Schüler muß den Lehrer pünktlich und schnell gehorchen.

11.)      Keiner darf während des Unterrichts etwas fremdartiges treiben.

12.)      Alles Schwatzen, Naschen, Zanken, Stoßen, Näkken, Mäulen, kurz jede Ungezogenheit, ist in unserer Schule
           verboten.

13.)      Auch beim Herausgehen aus der Schule, muß aller Lärm, alles Drängen und Stoßen vermieden werden.

14.)      Nicht bloß in, sondern auch außer der Schule, muß der Schüler dem Lehrer mit Bescheidenheit, Höflichkeit und
           Anstand begegnen.

Quelle:  Pfarrarchiv Ranzin, Schulsachen Lüssow
            handschriftlich vom Lehrer Kahlemann,  um 1837