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1.) Kein Schüler unserer Schule darf ohne Erlaubniß seiner Aeltern und Vorgesetzten aus der
Schule bleiben.
2.) Jeder Schüler muß zur bestimmten Zeit in der Schule erscheinen.
3.) Keiner darf ungewaschen und ungekämmt, unordentlich angekleidet, oder mit bedecktem Kopf in
die Schule kommen.
4.) Wer herein kommt muß den Lehrer und seine Mitschüler höflich grüßen.
5.) Jeder muß sich sogleich beim Hereinkommen, ohne Geräusche zu machen und ohne zu zögern, auf den
ihn angewiesene Platz setzen.
6.) Keiner darf ohne Erlaubniß des Lehrers heraus gehen.
7.) Jeder muß seinen eigenen Bücher, Schreibmaterialien u.s.w. haben, muß sie reinlich halten, und ordentlich
aufbewahren.
8.) Solange der Lehrer spricht, darf kein Schüler sprechen.
9.) Der Schüler muß sorgfältig auf den Lehrer achten.
10.) Der Schüler muß den Lehrer pünktlich und schnell gehorchen.
11.) Keiner darf während des Unterrichts etwas fremdartiges treiben.
12.) Alles Schwatzen, Naschen, Zanken, Stoßen, Näkken, Mäulen, kurz jede Ungezogenheit, ist in unserer Schule
verboten.
13.) Auch beim Herausgehen aus der Schule, muß aller Lärm, alles Drängen und Stoßen vermieden werden.
14.) Nicht bloß in, sondern auch außer der Schule, muß der Schüler dem Lehrer mit Bescheidenheit, Höflichkeit und
Anstand begegnen.
Quelle: Pfarrarchiv Ranzin, Schulsachen Lüssow handschriftlich vom Lehrer
Kahlemann, um 1837
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