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Gützkow in der Zeit von 1356 -1618

Nach erlöschen des Grafengeschlechts fiel die Gützkower Grafschaft an die pommerschen Herzöge. Sie ließen die Grafschaft in ihrem Namen von Vögten verwalten. Dabei wird der als erster Vogt Henning von Owstin genannt. Die Vögte scheinen die Landschaft von ihrem jeweiligen Wohnort verwaltet haben, denn kurze Zeit nach dem Tode der Gräfinnen Elisabeth und Mechthild setzten sich im Gützkower Schloß mecklenburgische Raubritter fest. Sie beherrschten somit die beiden Peeneübergänge an der Fähre und in Jarmen. Dadurch hatten sie die Möglichkeit den Handel stark zu schädigen. Besonders betraf dies die beiden Hansestädte Stralsund und Greifswald. Diese beiden Städte rüsteten ein Heer aus, und zerstörten 1392 das Gützkower Schloß um ähnliche Vorkommnisse für die Zukunft zu verhindern.

Im Jahre 1425 überwies Wartislaw IX. seinem Bruder Barnim VII. die Vogtei Gützkow. Er ließ das Schloß wieder herrichten und wohnte dort als Fürst von Gützkow. Nach seinem Tod 1449 fiel Gützkow wieder an das Herrscherhaus Pommern-Wolgast zurück. Sie ließen das Land wieder von Vögten verwalten. Dies dauerte bis in die Zeit des 30jährigen Krieg hinein. Der letzte Vogt gehörte dem Geschlecht von Bohlen an. 

Nach dem Jahre 1449 tritt die Landschaft Gützkow aus der politischen Geschichte Pommerns zurück, im Gegenzug gewinnt es aber auf dem kirchlichen Gebiet an Bedeutung.
Nachdem 1534 auf dem Landtag zu Treptow a. R. die Einführung des lutherischen Glaubens in Pommern beschlossen wurde, bildete sich der Kirchenkreis Gützkow heraus. Sie umfaßte neben dem Gebiet der ehemaligen Grafschaft die Gebiete Wolgast, Wusterhusen, Lassan, Ziethen und Jarmen. Der Generalsuperintendent des Wolgaster Landesteil, welcher gleichzeitig die theologische Professur der Greifswalder Universität innehatte, war zugleich Pleban von Gützkow. Er besaß das Recht den Gützkower Vicepleban zu berufen, sowie die Pachteinnahmen, aus welchen die Viceplebane und Kaplane Gützkows bezahlt wurden, einzuziehen. Die Amtsgeschäfte führte in Gützkow der Vicepleban.
Das Patronat über das Plebanat blieb jedoch bei den Herzögen. Nach dem Aussterben des pommerschen Herzoghauses, ging dieses Patronatsrecht auf die jeweiligen Herrscherhäuser, welche über das Gebiet Gützkows herrschten, über.

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